Ordentliche VPP-Mitglieder sind die PsychotherapeutInnen, die nach dem PsychThG approbiert sind oder Diplom-PsychologInnen, die sich in der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten/in oder zum/zur Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten/in befinden bzw. deren Approbationsantrag nicht rechtskräftig abgelehnt wurde.
Außerordentliches VPP-Mitglied kann werden, wer die Voraussetzung für eine ordentliche Mitgliedschaft im Gesamtverband erfüllt - nicht jedoch die oben genannten Voraussetzungen nach § 3.2 der Geschäftsordnung des VPP - und seinen Beitritt zum VPP als Zusatzsektion erklärt. Außerordentliche VPP-Mitglieder haben alle Rechte und Pflichten ordentlicher Mitglieder, ausgenommen das aktive und passive Wahlrecht.
Die Mitgliedschaft wird mit der Beitrittserklärung begründet. Wird der VPP als Primärsektion gewählt, so wird ein Sektionszusatzbeitrag in Höhe von 45,00 Euro/jährlich erhoben. PiA werden beitragsfrei geführt. Wird der VPP als Zusatzsektion gewählt, begründet die Beitrittserklärung die Pflicht zur Zahlung des VPP-Zusatzbeitrages (76,69 Euro), der von der VPP-Vertreterversammlung festgesetzt wird. Es ist geplant und wird auf der kommenden MV beantragt, dass Mitglieder der Sektion Klinische Psychologie ab 2021 einen reduzierten Zusatzbeitrag von 45 Euro zahlen.
Mitglied im VPP kann nicht sein, wer einer Sekte oder einer sonstigen Vereinigung angehört oder diese unterstützt, die das Ziel verfolgt, Menschen in eine psychische oder materielle Abhängigkeit zu bringen.
Reduzierungen des Vollbeitrages werden nur auf Antrag und gemäß den Beitragsgruppen nach § 3 der Beitragsordnung gewährt.
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